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Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für 2015

Immer wieder gibt es Korrekturen der Einspeisevergütung. Es stellt sich daher die Frage, ob PV-Anlagen trotz der Degression weiterhin eine gute Investition sind: In der Tat lohnen sich momentan Investitionen in PV-Anlagen, denn: die sinkenden Modulpreise wirken den sinkenden Einspeisevergütungen für Solarstrom aus Photovoltaik-Analgen entgegen. PV-Anlagen werden also in ihrer Anschaffung günstiger, wodurch sich der Effekt der sinkenden Vergütungen teilweise aufhebt. Ebenso erhöhen PV-Anlagen durch den Eigenverbrauch des Stroms die Rentabilität.

Hier die aktuellen Zahlen.


Gesetzesänderung zum EEG: Wer in eine Solarstromanlage zur Selbstversorgung investieren will, sollte jetzt schnell handeln

Privatleute und Unternehmer, die eine Photovoltaik-Anlage noch bis August in Betrieb nehmen, müssen auch in Zukunft keine EEG-Abgabe für selbst verbrauchten Sonnenstrom zahlen.

08.04.2014: Das Bundeskabinett wird im Sommer über eine änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abstimmen, die weitreichende Konsequenzen für Photovoltaikanlagen zur Selbstversorgung haben wird. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab August die sogenannte EEG-Umlage auch für selbst genutzten Solarstrom fällig wird. Davon betroffen sind alle neuen, privat und gewerblich genutzten Anlagen ab einer Größe von zehn Kilowattpeak, die ab August 2014 in Betrieb gehen. Wir raten daher dazu, die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage zur Selbstversorgung jetzt schnell zu fällen, um die Eigenverbrauchsabgabe zu vermeiden.

Der Kabinettsbeschluss zur EEG-Reform sieht vor, dass für alle Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. August 2014 den Betrieb aufnehmen, auch in Zukunft keine EEG-Umlage fällig werden wird. Die Persch Fliehmann GmbH, Photovoltaikexperte in Bellheim, rät nun vor allem Gewerbetreibenden, das Investment in eine Solarstromanlage zur Selbstversorgung möglichst schnell zu tätigen. "Wer bis August eine Solarstromanlage ans Netz bringt, hat die Sicherheit, auch in Zukunft keine zusätzlichen Abgaben zahlen zu müssen. Jetzt heißt es: Zeit ist Geld." Für alle Anlagen, die nach August den Betrieb aufnehmen, werden 50 Prozent der derzeitigen EEG-Umlage von 6,24 Cent für jede selbstverbrauchte Kilowattstunde Grünstrom fällig.

Auch wenn noch bis August Sicherheit herrscht, hoffen wir darauf, dass die Bundesregierung sich doch noch gänzlich gegen eine Abgabe auf selbst verbrauchten Solarstrom entschließt: "Die EEG-Abgabe für ökostromanlagen ist ungefähr so sinnvoll wie die Mineralölsteuer für Elektroautos. Privatleute und kleinere Unternehmer sollten nicht durch eine Sonderabgabe für die Selbstversorgung mit Grünstrom bestraft werden, während für große Industrieunternehmen immer mehr Ausnahmen geschaffen werden." Sollte der derzeitige Entwurf zum Gesetz werden, müssen Industrie und Bergbau ab August nur 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen, auch wenn der Strom für den Eigenverbrauch aus fossilen, klimaschädlichen Quellen stammt (Stand: 8.4.2014).

Aktuell können Privatleute und Gewerbetreibende mit einer Photovoltaikanlage Strom zum Preis von 11 bis 13 Cent pro Kilowattstunde für den Eigenbedarf produzieren. Damit muss einerseits weniger Strom vom Energieversorger zugekauft werden, andererseits sichern sich die Anlagenbesitzer diese günstigen Strompreise für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage von 25 Jahren und länger. Das bringt nicht nur Planungssicherheit angesichts stetig steigender Stromkosten, sondern hilft auch, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.

Mit der EEG-Umlage sollte ursprünglich der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland gefördert und die Kosten dafür gerecht auf möglichst viele Schultern verteilt werden. In der Praxis werden jedoch vor allem die Verbraucher und der Mittelstand belastet - auch deshalb, weil inzwischen über 2.000 Industrieunternehmen von der Umlage ganz oder teilweise befreit sind.


Gesetzesänderung zum EEG: Rentabler Eigenverbrauch bleibt für zahlreiche Gewerbeanlagen erhalten

Das gesamte verarbeitende Gewerbe, insgesamt 28 Branchen, müssen für Eigenverbrauch aus Neuanlagen, also allen Anlagen, die ab dem 1. August in Betrieb gehen, nur 15 % EEG-Umlage auf Eigenstrom zahlen.

08.04.2014: Derzeit wären das 0,936 Cent, bei abnehmender Umlage sogar noch weniger. Das heißt: Gewerblicher Eigenverbrauch bleibt für Bäckereien, Fleischbetriebe (Kühlhäuser!), Obst- und Gemüsebetriebe, Milchverarbeitung, Brauereien, die Textilwirtschaft, Sägewerke, Papierproduzenten und viele andere hoch rentabel.

Möglich wird dies durch den neuen § 58, Absatz 6, Nr. 2 des EEG, den Sie hier finden: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-zur-grundlegenden-reform-des-erneuerbare-energien-gesetzes-und-zur-aenderung-weiterer-bestimmungen-des-energiewirtschaftsrechts,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Außerdem finden Sie hier ab Seite 186 eine detaillierte Liste aller Betriebe, die nur 15 % EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zahlen müssen https://www.destatis.de


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